PSAgA

PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Dauer: 1 Tag

TeilnehmerInnen: mind. 15

Inhalt:

Anwendung der eigenen PSAgA gemäß den gesetzlichen Grundlagen und anwendbaren Regelwerken. Es werden die Angaben der Hersteller der PSAgA berücksichtigt. Im Zuge der praktischen Übungen werden auch Berge- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt.

Gesetzliche Grundlagen:

§14 ASchG, PSA-V, AStV, BauV

Regelwerke:

AUVA Richtlinie Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen (2016); DGUV Regeln 112-198 und 112-199

Verfügbare Schulungstermine:

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