PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Dauer: 1 Tag
TeilnehmerInnen: mind. 15
Inhalt:
Anwendung der eigenen PSAgA gemäß den gesetzlichen Grundlagen und anwendbaren Regelwerken. Es werden die Angaben der Hersteller der PSAgA berücksichtigt. Im Zuge der praktischen Übungen werden auch Berge- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen:
§14 ASchG, PSA-V, AStV, BauV
Regelwerke:
AUVA Richtlinie Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen (2016); DGUV Regeln 112-198 und 112-199